Pflegeberatung Bernd Grafe aus Dresden- Ihr Profi für Pflegeberatung

Wer einen Angehörigen, der Pflege benötig, betreut steht früher oder später vor der Frage der Finanzierung. Welche Leistungen werden von der Kasse bezahlt? Was kann ich an Hilfsmitteln und Zusatzleistungen erhalten? Welche Hilfen stehen mir zu?

Alles sehr wichtige Fragen. Denn die Pflege eines Angehörigen ist nicht nur mit sehr viel persönlichem Einsatz zu bewerkstelligen. Man hat noch ein eigenes Leben. Das ist es hilfreich eventuelle eine professionelle Entlastung zu erhalten. Hier kommt die Pflegeberatung Dresden von Herrn Bernd Grafe ins Spiel.

Alle Versicherten haben nach § 7a, 45 SGB XI einen Anspruch auf Pflegeberatungsbesuche. Wenn Sie oder ein Angehöriger pflegebedürftig wird, stellen sich schnell viele Fragen, doch für Laien ist das System kaum überschaubar. In einer Pflegeberatung kann die nötige Unterstützung gefunden werden, um den Pflegealltag zu Hause zu organisieren.

Pflegeberatung

Ich berate sie u.a. zu diesen Themen:

Pflegegeld, Verhinderungspflege, Tagespflege, Familienpflegezeit, Sachleistungen, Entlastungsbetrag, Leistungen der Kranken- und Pflegekassen, Umbaumaßnahmen zur Wohnraumverbesserung, Leistungen des Sozialamtes, Anspruch auf Pflegehilfsmittel, Neuantrag oder Anpassung des Pflegegrades, Entlastung pflegender Angehöriger, Schulung bei Pflege von Angehörigen, Hausnotruf

Ich berate Sie im persönlichen Gespräch, vereinbaren Sie einfach einen Termin mit mir.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Der Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI soll Pflegebedürftige und Pflegepersonen entlasten und die Pflegebedürftigen bei der selbstständigen Gestaltung ihres Alltags unterstützen. Einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, erhalten alle Personen mit einem Pflegegrad 1 – 5. Dieser beläuft sich auf 125,00 Euro im Monat.

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden für gesetzlich normierte Sachleistungsangebote einzusetzen. Ich berate Sie gern, vereinbaren Sie einen Termin mit mir. Zur Terminvereinbarung.