Möglichkeiten und Voraussetzungen für Gründungszuschüsse, Förderungen und Kredite
Bei der Gründung eines Unternehmens, ganz egal ob UG, GmbH, Ltd oder ein anderes, sollte man immer prüfen, ob Zuschüsse, Förderungen oder vergünstigte Kredite möglich sind. Zuschüsse sind nämlich in der Regel geschenkt, müssen also nicht zurückbezahlt werden. Neben diesen reinen Zuschüssen gibt es weitere Förderungen bei einer Gründung. Die wichtigsten Möglichkeiten und Voraussetzungen für einen Zuschuss zur Unternehmensgründung werden kurz vorgestellt.
Gründungszuschuss der Arbeitsagentur zur Gründung
Der Gründungszuschuss der Arbeitsagentur wird als Übergangsförderung, aus der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit hinein, gewährt. Die Höhe entspricht dem zuletzt bezogenen Satz an Arbeitslosengeld plus einer Pauschale zur sozialen Absicherung in Höhe von 300 Euro, für die ersten sechs Monate der Selbständigkeit. Die Pauschale zur sozialen Absicherung kann für weitere neun Monate beantragt werden.
Die wichtigsten grundlegenden Bedingungen sind die folgenden:
- Der Antragsteller muss bis zum Beginn der Selbständigkeit mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Ein direkter Übergang von einem Arbeitnehmerverhältnis in die Selbständigkeit wird nicht gefördert.
- Der Anspruch auf Arbeitslosengeld darf nicht auf einer „kurzen Anwartschaft“ beruhen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss.
Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie diese Bedingungen erfüllen liegt die Gewährung des Gründungszuschusses im Ermessen der Arbeitsagentur und unterliegt weiteren Bedingungen. Mehr Informationen finden Sie auf den entsprechenden Seiten der Arbeitsagentur.
Zuschuss zur Unternehmensgründung durch die KfW
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat ihr Aufgabenfeld stark erweitert und bietet in verschiedenen Bereichen Kredite und andere Finanzierungsmöglichkeiten zu moderaten Konditionen. Außerdem bietet die KfW ein Tool auf ihrer Website, mit dessen Hilfe sich überprüfen lässt, ob der ausgesuchte Kredit auch zum eigenen Vorhaben passt.
Die KfW fördert auch die Inanspruchnahme von qualifizierten Beratungsleistungen. Für alle oben genannten Angebote gelten weitere Bedingungen, die auf der Website der KfW komfortabel einsehbar sind. Alle weiteren Informationen finden Sie auf den Webseiten der KfW mit den jeweils aktuellen Bedingungen.
Im Bereich der Existenzgründung (Unternehmensgründung) offeriert die KfW folgendes:
Gründungszuschuss EXIST Gründerstipendium
Das EXIST-Gründerstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und wird durch den Europäischen Sozialfonds mitfinanziert. Unterstützt werden Studierende, Absolventen und Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Die Projekte sollten technologieorientiert oder wissensbasiert sein und gute wirtschaftliche Aussichten vorweisen.
EXIST bietet Ihnen folgende Möglichkeiten. Auch für EXIST müssen weitere Bedingungen erfüllt werden, die von der Situation des Antragstellers und dem Projekt im Einzelnen abhängen. Alle Informationen rund um das EXIST-Gründerstipendium finden Sie auf www.exist.de/exist-gruenderstipendium/.
Sie kennen nun die wichtigsten Möglichkeiten für einen Zuschuss zur Unternehmensgründung. Es gibt noch weitere und auch weitere Fördermöglichkeiten – und auch diese ändern sich von Zeit zu Zeit. Daher nehmen viele Gründer professionelle Hilfe in Anspruch, was sich letztlich meist auszahlen dürfte.
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- Existenzgründer (auch Freiberufler)
- Unternehmensnachfolger
- Junge Unternehmen
- Investitionen
- Material- und Warenlager
- Erste Messeteilnahme
- Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils
- Unabhängig von Sicherheiten und Risikobeurteilung
- 100 % Haftungsfreistellung Ihrer Bank
- Eigenkapitalcharakter
- Mind. 10 % eigene Mittel erforderlich
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- Existenzgründer (auch Freiberufler)
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- Finanzierung nahezu aller Vorhaben in vollem Umfang
- Kein EK-Anteil notwendig
- 80 % Haftungsfreistellung der Bank
- auch für Selbständige im vorläufigen Nebenerwerb
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- Für Unternehmen und Unternehmer (auch vorläufig im Nebenerwerb), die max. 3 Jahre am Markt sind
- Finanzierung nahezu aller Vorhaben in vollem Umfang
- Bis zu 20 Jahre Laufzeit, bis zu 3 Jahre tilgungsfrei
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